Gesetz für faire Verträge geplant: mehr Schutz bei Kosten und Laufzeiten

Die geplanten, neuen Vertragsregeln im Überblick:
1. Automatische Vertragsverlängerungen
Viele Anbieter versuchen, Kunden durch automatische Vertragsverlängerungen dauerhaft an sich zu binden. Das sogenannte „Faire-Verbraucherverträge“-Gesetz soll automatische Verlängerungen von Verträgen in der Zukunft jedoch erschweren. Künftig sollen Verträge automatisch nur noch dann um 1 Jahr verlängert werden können, wenn die Unternehmen rechtzeitig auf die Kündigungsmöglichkeiten und die Verlängerung hinweisen. Sofern sie das versäumen, wird der Zeitraum der Verlängerung auf 3 Monate verkürzt.
2. Kürzere Vertragslaufzeiten
Kurze Vertragslaufzeiten machen Sie bei der Anbieterwahl flexibler. Doch schließen Sie beispielsweise einen Vertrag mit einem Mobilfunk- oder Stromanbieter, müssen Sie sich aktuell in vielen Fällen gleich für 2 Jahre binden. Das soll sich mit dem Beschluss des Bundeskabinetts bald ändern.
Zwar wurde keine generelle Verkürzung der Höchstlaufzeit von Verträgen beschlossen, lange Vertragslaufzeiten sollen aber künftig nur noch unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein: Eine Laufzeitvereinbarung von mehr als 1 Jahr (max. bis zu 2 Jahre) soll künftig nur noch dann wirksam sein, wenn es beim Anbieter alternativ auch ein 1-Jahres-Angebot gibt. Zudem darf der Preis hierfür nicht um mehr als 25 Prozent im Monatsdurchschnitt teurer sein als der Vertrag mit der längeren Laufzeit.
3. Verkürzte Kündigungsfristen
Die Kündigungsfrist von Verträgen – zum Beispiel für den Trainingsunterricht im Fitnessstudio – soll verkürzt werden. Anstatt von 3 Monaten sollen Sie bestehende Verträge künftig bereits mit 1 Monat Vorlauf kündigen können.
4. Bestätigung bei Telefonverträgen
Die Verbraucherzentrale verzeichnet nach wie vor viele Beschwerden von Verbrauchern, die nach einem Telefongespräch ungewollt einen Vertrag bekommen haben, den sie nie abschließen wollten. Mit dem neuen Gesetzentwurf soll für Strom- und Gasverträge eine Zustimmung in Textform eingeführt werden.
Das heißt für Sie: Ein solcher Vertrag kann am Telefon nicht mehr wirksam abgeschlossen, sondern nur in Textform, beispielsweise per E-Mail. Das gibt Ihnen die Möglichkeit, den Vertrag und dessen Bedingungen in Ruhe zu prüfen. Ein Telefonat allein führt dann nicht mehr zu einem Vertragsabschluss.
Nachbesserungen beim Faire-Verbraucherverträge-Gesetz nötig
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) befürwortet den Kabinetts-Kompromiss beim Faire-Verbraucherverträge-Gesetz. Die geplanten Vertrags-Regelungen sind für Verbraucher auch mit Blick auf die gegenwärtige Corona-Krise eine gute Nachricht.
Damit das geplante Gesetz nicht zur Mogelpackung verkommt, fordert der vzbv aber Nachbesserungen. Dazu gehören vor allem:
- eine klare Reduzierung der automatischen Vertragsverlängerung
- eine Bestätigung in Textform für alle telefonisch geschlossenen Verträge auf Dauer
- die Einführung eines Widerrufsrechts für im Laden abgeschlossene langfristige Verträge
Welche Vertragsrechte habe ich jetzt?
Die geplanten, oben beschriebenen Regelungen für Verbraucherverträge gelten noch nicht. Aktuell verlängern sich die meisten Verträge automatisch – es sei denn, Sie kündigen rechtzeitig. Dabei können Vertragsbedingungen und Kündigungsmöglichkeiten sehr unterschiedlich sein.
Ein Überblick über die aktuellen Regelungen ohne das neue Gesetz:
- Versicherungs-Verträge
Hier lesen Sie, welche Fristen aktuell bei Versicherungsverträgen gelten und welche weiteren Kündigungsmöglichkeiten Sie haben.
- Fitnessstudio-Verträge
Haben Sie Fragen zu Ihrem aktuellen Fitnessstudio-Vertrag? Hier haben wir erläutert, welche Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen wirksam sind.
- Verträge für Mobilfunk, Telefon und Internet
Wollen Sie Ihren Mobilfunkanbieter wechseln, ist das mit manchen Hürden verbunden. Ein wichtiger Punkt dabei ist der Kündigungstermin. Hier fassen wir zusammen, welche Rechte Sie haben und wie Sie Ihren Kündigungstermin ermitteln. Wechseln Sie Ihren Telefon- oder Internetanschluss, müssen Sie übrigens nicht hinnehmen, wenn Ihr Anschluss länger als 1 Kalendertag unterbrochen ist.
Mit dieser Briefvorlage können Sie auf Ihrer Kündigung bestehen, wenn Sie Ihren Telefon- oder Internetvertrag gekündigt haben und dann statt einer Kündigung die Bestätigung für eine angeblich vereinbarte Vertragsverlängerung erhalten.
- Strom- und Gas-Verträge
Manche Strom- und Gasanbieter schieben Verbrauchern an der Haustür oder am Telefon unbemerkt Energieverträge unter, die diese gar nicht abschließen wollen. Hier haben wir zusammengefasst, wie Sie dagegen vorgehen können.
- Am Telefon geschlossene Verträge
Sie können telefonisch geschlossene Verträge in der Regel widerrufen. Hier bieten wir Ihnen als Hilfe Musterschreiben für verschiedene Situationen an.
Zudem können sie diese 3 nützlichen Fragen fürs Gespräch vor untergeschobene Verträge am Telefon schützen.
Verbraucherzentrale NRW