LokalStadt Lüdenscheid
Das Land NRW hat die Quarantäne-Regelung für Schulen nochmal angepasst: Nur …

❗️ Das Land NRW hat die Quarantäne-Regelung für Schulen nochmal angepasst:
👉 Nur noch Kinder und Jugendliche, bei denen eine Infektion nachgewiesen wurde, müssen in Quarantäne.
👉 Quarantäne für Kontaktpersonen sollen die Ausnahme sein. Kommt es dazu, können sich Betroffene nach 5 Tagen mit einem negativen PCR-Test „freitesten“.
👉 Sitzpläne zur Kontaktnachverfolgung müssen an den Schulen nicht mehr erstellt werden.
👉 An sämtlichen weiterführenden Schulen sind ab dem 20. September drei Corona-Tests pro Woche Pflicht – und zwar immer montags, mittwochs und freitags.
Diese Regelungen sollen Bestandteil der neuen Corona-Betreuungsverordnung für NRW sein.
ℹ Hier geht´s zur Schulmail des Landes NRW: https://bit.ly/3tsRygd