Lokal
Corona-Regeln in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW

Liegt die 7-Tage-Inzidenz im Ort der jeweiligen Beratungsstelle über 35, gilt die 3G-Regel. Um in unseren Beratungsstellen einen Termin wahrnehmen zu können, benötigen Sie entweder
- eine Bescheinigung darüber, von einer Covid-19-Erkrankung genesen zu sein (nicht älter als 6 Monate) oder
- eine Bescheinigung darüber, vollständig gegen Covid-19 geimpft zu sein (ab 14 Tage nach der 2. Impfung) oder
- eine Bescheinigung über einen negativen Covid-19-Test (Bürgertest), die nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Auch wenn der örtliche Wert unter 35 liegen sollte, ist bei einem gleichzeitigen Landeswert über 35 der 3G-Nachweis Pflicht. Nur wenn der Inzidenzwert innerhalb von 5 aufeinander folgenden Tagen sowohl vor Ort als auch landesweit unter 35 liegt, wird keine der drei genannten Bescheinigungen benötigt.